Knowledgemagazin Virtualisierung

14 „Jede Nutzung erfordert eine Lizenz.“ Experteninterview zu Software Asset Management in virtuellen Umgebungen mit Marco Widlok, Business Development Manager Software Asset Management bei der PC-Ware Information Technologies AG, Leipzig. Herr Widlok, was gibt es hinsichtlich der richtigen Lizenzierung zu beachten, wenn Geschäftsapplikationen, Datenbanken und Betriebssysteme von physischen auf virtuelle Server migriert werden? Die Herausforderung in virtuellen Welten besteht darin, transparente Software Asset Management-Daten zu erheben. Auch in virtuellen Welten gilt, dass Unternehmen und Institutionen gegenüber dem Hersteller auskunftspflichtig sind darüber, welche Produkte eingesetzt werden und wie diese genutzt werden. Grundregel der Lizenzierung: „Jede Nutzung fordert eine Lizenz!“ Mit der Virtualisierung von IT-Architekturen erleben wir jedoch zum ersten Mal – nach unserer Erfahrung und der Einschätzung der bisher erlassenen Lizenzrechte – dass die Technik dem Herstellerlizenzrecht voraus ist, bestehendes Lizenzrecht in virtuellen Welten nicht adaptierbar ist. Denn durch die Arbeitsweise virtueller Server und Betriebssysteme ist nicht eindeutig nachvollziehbar und damit nachweisbar, auf welcher Hardware welche Software läuft, von wo und wie sie genutzt wird. Daher birgt die Einhaltung des Lizenzrechts verschiedene Herausforderungen, die erst mit der Änderung/Anpassung seitens der Hersteller wieder eindeutig werden wird. Betriebssysteme: Die meisten im Einsatz befindlichen IT-Architekturen beruhen auf Windows. Für die Virtualisierung von Servern stellt Microsoft ein eigenes System bereit: Microsoft HyperV, aber auch Virtualisierungen über Citrix oder über VMware kommen hier zur Anwendung. Auf diesen Architekturen kommen virtuelle Betriebssysteme zum Einsatz, die aus Desktop-Betriebssystem und Applikationen oder Server-Betriebssystemen, Serverapplikationen und Datenbanken bestehen können. Beruhen virtuelle Betriebssystemumgebungen auf Linux, benötigt man normale GNU Public Licenses, weitere lizenzrechtliche Aspekte sind nicht zu beachten. Ist jedoch ein Windows-System die Basis für die virtuellen Betriebssystemumgebungen, muss das gängige Angebot und Herstellerlizenzrecht von Microsoft mit dem Windows Server 2008 R2 und den Betriebssystemen Windows 7 Professional bzw. Ultimate beachtet werden. Geschäftsapplikationen: Die Lizenzierung von Applikationen, sofern es sich um Standardsoftware handelt, erfolgt laut Lizenzrecht pro Kopie pro Gerät. Das Wichtige, was man daran verstehen muss, ist „nur“: Wer die Applikation nutzt, der braucht eine Lizenz! Daraus ergibt sich bei Applikationen in virtuellen Umgebungen ein ganz großes Problem. Der Abruf von Applikationen in virtuellen Betriebssystemumgebungen (z. B. auf Thin Clients in einer Citrix-Umgebung über Terminalservices oder vergleichbaren Architekturen) erfolgt durch Geräte (Thin Clients/Fat Clients). Das bedeutet, dass jedem Gerät eine Lizenz pro Applikation zugewiesen sein muss. Bei Abruf geben die Log-Files, die eine Citrix-Umgebung oder andere Umgebungen erstellen, immer nur darüber Auskunft, wer wann zugegriffen hat. Es kann nicht nachvollzogen werden, von welchem Gerät der Zugriff erfolgte. Um hier jedoch lizenzrechtlich korrekt zu sein, wird genau diese Information benötigt. Daher ist hier ein permanentes Metering der eingesetzten Softwareprodukte bzw. deren Nutzung notwendig. Nur so kann eindeutig erkannt werden, wann von welchem Gerät aus zum letzten Mal auf eine Applikation zugegriffen wurde. Die meisten Applikationen haben herstellerseitig eine Zuweisungsfrist: Bei Microsoft sind das 90 Tage, bei Adobe und anderen 60 Tage. Wird die Lizenz 60/90 Tage von dem zugewiesenen Gerät nicht mehr genutzt, könnte sie einem anderen Gerät zugewiesen werden.

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