Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der PC-Ware Information Technologies AG, Leipzig

Wien, Januar 2011

Die Hauptversammlung der PC-WARE Information Technologies AG vom 25. November 2010 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der PC-Ware Information Technologies AG (Minderheitsaktionäre) auf die "PERUNI" Holding GmbH mit Sitz in Wien/Österreich als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen (sogenanntes Squeeze Out).

Am 12. Januar 2011 wurde der Squeeze Out der Minderheitsaktionäre in das Handelsregister Leipzig eingetragen. Zu diesem Zeitpunkt sind alle Aktien der Minderhaitsaktionäre auf die Hauptaktionärin Peruni Holding GmbH kraft Gesetzes übergegangen. Die Minderheitsaktionäre erhalten im Gegenzug eine Barabfindung pro Aktie. Die Hauptaktionärin nimmt deshalb folgende Bekanntmachung vor: 

"PERUNI" Holding GmbH
Wien

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der PC-Ware Information Technologies AG, Leipzig

- ISIN: DE0006910904 -
- ISIN: DE000A0XYL20 -
- ISIN: DE000A1EMBK0 -


Die ordentliche Hauptversammlung der PC-Ware Information Technologies AG, Leipzig, („PC-Ware“) vom 25. November 2010 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der PC-Ware (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin, die "PERUNI" Holding GmbH, Wien/Österreich, („PERUNI“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss ist am 12.01.2011 in das Handelsregister der PC-Ware beim Amtsgericht Leipzig (HRB 15064) eingetragen worden. Damit sind gemäß § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre der PC-Ware auf die PERUNI übergegangen. Die Aktien verbriefen ab diesem Zeitpunkt nur den Anspruch auf Barabfindung.

Gemäß des Übertragungsbeschlusses erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der PC-Ware eine von der PERUNI zu zahlende Barabfindung in Höhe von Euro 23,31 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der PC-Ware mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von Euro 1,00. Die festgelegte Barabfindung ist gemäß § 327b AktG von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem unter www.registerbekanntmachungen.de an mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Abfindungsverpflichtung wird von der PERUNI nun unverzüglich Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte an den Globalurkunden durch Überweisung erfüllt werden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung wird von der

Bankhaus Neelmeyer AG, Bremen,

durchgeführt.

Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Barabfindungsbetrags an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre- erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der PC-Ware über die jeweilige Depotbank.

Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der PC-Ware provisions- und spesenfrei.

Mit dem Übergang der Aktien der ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der PC-Ware auf PERUNI wurde die Börsennotierung der Aktien im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie die Preisfeststellung im Freiverkehr an den Börsen Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart zum Ende des Handelstages am 12.01.2011 eingestellt. Auch ist der Widerruf der Zulassung der PC-Ware Aktien zum Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt worden.


"PERUNI" Holding GmbH

IR Kontakt

Investor Relations

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Blochstraße 1
04329 Leipzig

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