Vergütung des Vorstands
Die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Der Aufsichtsrat beschließt über das Vergütungssystem für den Vorstand und überprüft dieses regelmäßig. Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder steht in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seiner Leistung, der wirtschaftlichen Lage und den Zukunftsaussichten der PC-Ware Information Technologies AG und ist auch unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds angemessen.
Die Vergütung der bis zum 24. Juni 2009 amtierenden Vorstandsmitglieder setzte sich im Wesentlichen aus einem Fixgehalt und einer variablen, erfolgsabhängigen Vergütung zusammen, die sich am Ergebnis vor Steuern (EBT) des Konzerns orientierte. Eine variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter bestand nicht.
Bei einem Kontrollwechsel (mindestens 30 % der Stimmrechte) hatten die bis zum 24. Juni 2009 amtierenden Vorstandsmitglieder ein Kündigungsrecht, wenn ihnen die weitere Vorstandstätigkeit nicht mehr zuzumuten gewesen wäre. Für diesen Fall stand ihnen eine Entschädigung zu, die sich an dem Zweifachen des durchschnittlichen Jahreseinkommens und der Restlaufzeit des Anstellungsvertrages orientierte, mindestens jedoch für jedes Vorstandsmitglied 500.000,00 € betragen hätte. Anlässlich des Ausscheidens der Vorstandsmitglieder mit Wirkung vom 24. Juni 2009 wurden die bestehenden Vorstandsverträge aufgehoben und eine Abfindungszahlung an die Ausgeschiedenen vereinbart. Mit der Bestellung der neuen Vorstandsmitglieder zum 24. Juni 2009 hat der Aufsichtsrat das Vergütungssystem für den Vorstand überprüft und angepasst.
Die Gesellschaft zahlt für die Tätigkeit von zwei Vorstandsmitgliedern eine reine Festvergütung. Das dritte Vorstandsmitglied erhält zusätzlich zu einer Festvergütung eine variable Vergütung. Die variable Vergütung ist erfolgsabhängig und orientiert sich an operativen sowie kennzahlenbezogenen Zielen (u. a. EBIT), die im Vorhinein zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstandsmitglied vereinbart werden. Die Höhe der variablen Vergütung bemisst sich nach dem Grad der Zielerreichung und beträgt maximal knapp 30 % der Gesamtvergütung.
Darüber hinaus gewährt die Gesellschaft teilweise auch geldwerte Nebenleistungen (Sachbezüge). Diese umfassen im Wesentlichen die Nutzung eines Dienstwagens und die Übernahme von Versicherungsprämien. Angemessene Reisekosten werden den Vorstandsmitgliedern erstattet.
Für den Fall einer vorzeitigen Abberufung der amtierenden Vorstandsmitglieder ohne einen wichtigen Grund zur Kündigung gemäß § 626 BGB bestehen Abfindungszusagen. Die Höhe der für diesen Fall vereinbarten Abfindungszahlungen richtet sich nach der Restlaufzeit des jeweiligen Vertrages, ist jedoch auf maximal drei Jahresgehälter begrenzt.
Die an den Vorstand gewährten Gesamtbezüge für das Geschäftsjahr 2009/10 sowie das Vorjahr betrugen:
| in Tausend € | 2009/10 | 2008/09 |
| Fixed Vergütung | 810 | 464 |
| Variable Vergütung | 65 | 707 |
| Nebenleistungen | 17 | 38 |
| Gesamtvergütung | 892 | 1.209 |
Darüber hinaus wurden an ausgeschiedene Vorstandsmitglieder Abfindungszahlungen in Höhe von insgesamt 2,6 Mio. € erbracht. Die Hauptversammlung der PC-Ware Information Technologies AG vom 14. September 2006 hat beschlossen, von der Opt-Out-Möglichkeit Gebrauch zu machen, und fasste den Beschluss, auf eine individualisierte Offenlegung der Vorstandsgehälter für die Geschäftsjahre 2006/07 bis 2010/11 zu verzichten.
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